Mal wieder gibt es einen ehemaligen Inahber eines Casino, der sich vor Gericht behaupten muss. Es ist ja nicht untypisch, dass es in der Branche des Glücksspiels immer wieder solche Fälle gibt.
Auch in diesem Fall, wie auch in vielen anderen lautet die Anklage vor Gericht Betrug. Vorgeworfen wird den ehemaligen Inhabern der Casino-Diskothek Nyx in Lugano, dass diese sich vier Millionen Franken unrechtmäßig abgezweigt und sich einbehalten hätten. Was an dieser Aktion besonders pikant ist, ist die Tatsache, dass das Casino selbst dem Kanton gehört und die Diskothek offiziell ein Teil des Casinos ist, auch wenn der Club durch externe Inhaber betrieben wird. Der Betrugs-Prozess wird vor dem Strafgerichtin Lugano TI verhandelt. Einer der vier Inhaber ist unterdessen sogar nicht nur, wegen des Betruges in Bezug auf die Diskothek Nyx angeklagt, sondern angeblich auch wegen weiterer Betrügereien. Der 46-jährige Peruaner muss sich daher vor Gericht neben dem Nyx Fall auch wegen undursichtiger Geschäftszahlen in anderen Lokalitäten rechtfertigen. Neben der Diskothek gehörten dem peruanischen Landsmann weitere Bars und Diskotheken, in denen die Buchhaltung ziemlich undurchsichtig gewesen sein soll und insgesamt sogar zwei Millionen Franken zu wenig aufgeführt worden seien. Ein weiterer Punkt bei der Verhandlung ist zudem die Anklage wegen Mittäterschaft bei Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Hierbei soll der Peruaner das Sicherheitspersonal der Diskothek Nyx angewiesen haben, zwei Gäste in einen Raum zu sperren und zu misshandeln. Der zweite Inhaber, ein 48-jähriger Italiener, ist ausschließlich wegen Finanzdelikten angeklagt. Darüber hinaus habe der Mann seine Rolle als Marketing-Mitarbeiter im Casino Lugano zu seinen eigenen Gunsten und für Machenschaften der Diskothekbetreiber ausgenutzt, so lautet der Vorwurf. Bei den Finanzdelikten geht es um zu hohe Spesenabrechnungen, die der Italiener gefälscht haben soll, um die überschüssigen Gelder in die eigene Tasche wandern zu lassen. Er selbst gibt an, die Spesenausgaben tatsächlich vergeben zu haben.
Wenn wir noch weiteres zu diesem Fall hören, werden wir euch davon berichten und mitteilen, wie es dann am Ende vielleicht doch noch ausgegangen ist.